Das ist neu zum 01.01.2018!
Die GWG-Grenze steigt von 410,- auf 800,- Euro. Wirtschaftsgüter bis 250,- werden sofort abgeschrieben.
Für Wirtschaftsgüter, deren Wert zwischen 250,- und 800,- Euro liegt, können Sie zwischen Sofortabschreibung oder Sammelposten wählen.